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Die sieben „bösen“ Sätze im Dienstzeugnis

Die sieben „bösen“ Sätze im Dienstzeugnis

Ein qualifiziertes Dienstzeugnis ist für jeden Arbeitnehmer von großer Bedeutung. Es spiegelt die Leistungen, Fähigkeiten und Erfahrungen während der Beschäftigung wider und kann sich direkt auf zukünftige Karrieremöglichkeiten auswirken.

Doch nicht jeder ist sich bewusst, dass bestimmte Formulierungen in einem Dienstzeugnis negative Auswirkungen haben können, selbst wenn sie auf den ersten Blick positiv erscheinen. In diesem Blogbeitrag werden wir die sieben Sätze beleuchten, welche ein Zeugnis beeinträchtigen können.

teamFORCE | Blog | Dienstzeugnis

1. „Er hat stets sein Bestes gegeben.“

Auf den ersten Blick mag diese Aussage positiv wirken, doch sie ist vage und lässt Raum für Interpretationen. Tatsächlich kann sie darauf hindeuten, dass der Arbeitnehmer nicht immer gute Ergebnisse erzielt hat, sondern nur sein Bestes versucht hat.

2. „Er war stets bemüht.“

Ähnlich wie der vorherige Satz lässt dieser Satz Raum für Zweifel. Es kann bedeuten, dass der Arbeitnehmer zwar Anstrengungen unternommen hat, aber möglicherweise nicht die gewünschten Ergebnisse erzielt hat.

3. „Es gab keinerlei Grund zur Beanstandung.“ 

Diese Formulierung betont, dass es keinerlei Anmerkungen oder Kritikpunkte gibt. Zwischen den Zeilen lässt sich erkennen, dass die Leistung zwar in Ordnung war, aber nicht herausragend. 

4. „Herr X wurde mit folgenden Aufgaben betraut: …“ 

Du magst denken, dass die Aufgaben das Wichtigste sind, aber eigentlich ist das Wesentliche bereits gesagt. Die passive Formulierung lässt darauf schließen, dass Herr X nicht eigeninitiativ gehandelt hat und die Aufgaben ihm aktiv zugewiesen werden mussten. Dies deutet auf mangelnde Eigenmotivation hin. 

5. „Er erfüllte seine Aufgaben gewissenhaft und ordnungsgemäß.“ 

Dies bedeutet, dass die Person lediglich das Nötigste erledigt hat, ohne sich durch besondere Leistungen auszuzeichnen. 

6. „Er war ein gern gesehener Gesprächspartner.“ 

Leider nicht nur für geschäftliche Angelegenheiten: Diese Aussage lässt darauf schließen, dass die Person gerne und häufig private Gespräche geführt hat und dadurch nicht nur ihre eigene Arbeitszeit, sondern auch die Zeit der Kollegen in Anspruch genommen hat. 

7. „Wir wünschen ihm weiterhin viel Glück.“ 

Das klingt freundlich und nett, und man nimmt gerne Glückwünsche entgegen. Doch im Dienstzeugnis fehlt noch einiges, um die Abschlussformel auch beim potenziellen neuen Arbeitgeber positive Gefühle auszulösen. 

Ein zufriedener Arbeitgeber wünscht statt „Glück“ dem Arbeitnehmer „fortwährenden beruflichen und persönlichen Erfolg“ sowie „alles Gute“.

Das qualifizierte Dienstzeugnis sollte idealerweise die folgenden vier Elemente in der Abschlussformel beinhalten:

  • Grund des Ausscheidens
  • Dank
  • Bedauern
  • Wünsche für die Zukunft

Es ist wichtig, dass sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer der Bedeutung der Formulierungen in einem Arbeitszeugnis bewusst sind. Ein qualifiziertes Dienstzeugnis sollte objektiv und wahrheitsgemäß sein, ohne unnötige negative Implikationen (sollten solche das Fortkommen des Arbeitnehmers hindern, sind sie überdies auch nicht zulässig) zu erzeugen.

Wann hat ein Dienstnehmer in Österreich das Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis und wann ist es für den Arbeitgeber freiwillig?

Es ist wichtig zu beachten, dass in Österreich Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet sind, ein qualifiziertes Dienstzeugnis auszustellen, dies ist immer freiwillig und liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Wenn ein Arbeitnehmer mit der Leistung und dem Verhalten eines Mitarbeiters zufrieden ist und ihm ein Zeugnis ausstellen möchte, kann er dies auf Wunsch des Arbeitnehmers tun.

Es liegt im Interesse des Arbeitnehmers, ein aussagekräftiges Zeugnis zu erhalten, da es als Referenz für zukünftige Bewerbungen dient. Allerdings ist es – wie oben erwähnt – wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dem Wunsch des Arbeitnehmers nachzukommen. Es liegt letztendlich im Ermessen des Arbeitgebers, ob er ein Zeugnis erstellt oder nicht. Wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen im besten Einvernehmen verlässt, wird er in der Regel aber auch ein qualifiziertes Dienstzeugnis erhalten.

Arbeitnehmer können jedoch ihr Recht nutzen, das Zeugnis zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen oder Ergänzungen anzufordern, falls es unvollständig oder fehlerhaft ist. Falls Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Inhalts des Zeugnisses auftreten, kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer sich bewusst sind, dass ein Dienstzeugnis ein wertvolles Dokument für die berufliche Zukunft sein kann. Falls sie ein Zeugnis wünschen, sollten sie dies gegenüber dem Arbeitgeber klar kommunizieren und ihn nötigenfalls mit guten Argumenten überzeugen.

„Ein qualifiziertes Zeugnis ist wie eine Visitenkarte für die berufliche Zukunft.“

Peter Müller, Karriereberater

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