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Verhaltenskodex – Code Of Conduct

Verhaltenskodex – Code Of Conduct

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Verhaltensgrundsätze,
die für unsere Mitarbeiter, Führungskräfte und Eigentümer
verpflichtend sind.

Als Talent Expert spezialisiert sich teamFORCE auf Personalberatung, -besetzung und -entwicklung von Spezialisten und Führungskräften in 5 Schlüssel-Branchen (Referenzen). Als weltweit einer der ersten integrierten Personaldienstleister im digitalen Jahrtausend verfügen wir über jahrzehntelange nationale und internationale Expertise.

In einer sich dynamisch wandelnden Wirtschaft kombinieren wir Bewährtes mit neuen Technologien und Methodiken. Wir wissen, was den Markt bzw. die Branche bewegt und kennen die Leistungsträger dahinter.

1. Qualität / Sorgfalt

(1) Wir führen alle Aufträge zeitnah über den gesamten Prozess hinweg mit der erforderlichen Umsicht und Sorgfalt aus, sei es bei der Angebotserstellung, der Auftragsannahme, der Definition des Anforderungsprofiles und der Suchwege, bei der Beurteilung der Kandidatenunterlagen, beim Interview, bei der Abfassung des Kandidatenberichtes oder bei der Beratung der Kandidaten und Klienten.

(2) Wir führen alle unsere Projekte nach unserem agilen teamPATHdurch und orientieren uns bei der Organisation unserer Geschäftsprozesse an der ISO 9001 Normierung und prüfen unsere Qualitätsstandards regelmäßig intern und extern auf deren Einhaltung.

2. Professionalität / Qualifikation

(1) Wir fördern und entwickeln mit Leidenschaft unsere Qualifikationen und die Professionalität in der Personalberatung und -entwicklung ständig weiter und setzen die neuesten Technologien & Trends ein.

(2) Unsere Berater / CompetencePARTNER verfügen über eine dem Spezialgebiet entsprechende Ausbildung und mehrjähriger einschlägige Berufs- und Branchenerfahrung. 

(3) Wir fördern Innovation und bilden uns laufend national und international weiter, um rund um das Thema Personal immer „Up To Date“ bzw. „Know How Leader“ zu sein.

3. Diskretion / Vertraulichkeit

(1) Wir sind der 100%igen Verschwiegenheit über betriebliche Interna des Klienten verpflichtet. 

(2) Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Klienten dürfen nicht unbefugt weiterverwendet werden. 

(3) Wir tragen Sorge, dass Unbefugte vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie vertrauliche Beratungsergebnisse des Klienten erhalten. 

(4) Wir behandeln sämtliche Unterlagen von Kandidaten vertraulich. 

(5) Wir halten die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein. 

(6) Eine Weitergabe von Daten eines Kandidaten in Form von Vorschlägen an Klienten der teamFORCE erfolgt ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Kandidaten. 

(7) Eine unautorisierte Weiterleitung von Kandidatenunterlagen an Dritte ist ausgeschlossen. 

4. Integrität / Wahrhaftigkeit 

(1) Wir sind der Wahrheit verpflichtet. 

(2) Wir arbeiten ausschließlich mit Informationen, die nach bestem Wissen und Gewissen der Wahrheit entsprechen. 

(3) Wir achten auf Transparenz und vermeiden Irreführung durch Verwendung falscher Angaben. 

5. Ethik / Respekt 

(1) Wir gehen mit Kandidaten, Auftraggeber, Geschäftspartner und Kollegen respektvoll um und verpflichten uns, deren berufliche und persönliche Reputation zu achten. 

(2) Wir beachten und fördern die Gesetzgebung gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

6. Chancengleichheit / Antidiskriminierung 

(1) Wir beachten und fördern die Gesetzgebung des Gleichbehandlungsgesetz (GlBG).

(2) Wir benachteiligen niemanden aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

7. Loyalität / Interessenskollision 

(1) Wir führen unsere Beratung unvoreingenommen und objektiv durch. 

(2) Wir vermeiden Interessenskonflikte bzw. weisen unsere Klienten vor Annahme des Auftrags auf potenzielle Interessenkonflikte hin.

(3) Wir schließen Gefälligkeitsgutachten aus.

(4) Wir nehmen keine finanziellen oder materiellen Zuwendungen an, die unsere Unabhängigkeit gefährden. 

(5) Wir werben keinen durch uns platzierten Mitarbeitern von Auftraggebern ab und garantieren auch einen Abwerbeschutz in einem aufrechten Klientenverhältnis.

8. Meldewesen / Whistleblowing

(1) Wir melden alle Verstöße gegen den Verhaltenskodex unmittelbar und zeitnah an die Geschäftsführung bzw. besteht auch eine anonyme Meldemöglichkeit (Postkasten im EG).

(2) Wir, die Geschäftsführung und das Management gehen sämtlichen gemeldeten bzw. auch identifizierten Verstößen unverzüglich nach und setzten die notwendigen Maßnahmen und Konsequenzen.