Teamforce Human Resources GmbH | 1010 Wien | Karlsplatz 2/Top 8+9 | +43 (0) 1 8107510 | team@teamforce.at

Sorry – falsche Frage

Sorry – falsche Frage

Ein Bewerbungsgespräch ist für beide Seiten eine Chance, sich kennenzulernen und zu prüfen, ob eine Zusammenarbeit harmoniert. Doch trotz professioneller Absichten schleichen sich immer wieder Fragen ein, die aus rechtlicher und ethischer Sicht unangebracht sind und potenziell diskriminierend wirken können.

Sorry - falsche Frage | teamFORCE

Solche Fragen können unbeabsichtigt die Chancengleichheit beeinträchtigen und den Bewerber in seiner Privatsphäre verletzen.

Familienplanung: Sensible Themen vermeiden

Fragen nach Familienplanung, Schwangerschaft, Kinderwunsch oder Familienstand sind im Bewerbungsgespräch grundsätzlich unzulässig. Diese Fragen berühren die Privatsphäre des Bewerbers und können unbeabsichtigt zu Diskriminierung führen. Besonders Frauen werden durch solche Fragen benachteiligt, da sie oftmals als potenzielle Familienmütter wahrgenommen werden, was sich auf die Beurteilung ihrer Einsatzfähigkeit auswirken kann. Laut einer Befragung gaben rund 37 Prozent der Befragten an, schon einmal nach ihrem Familienstand, ihrer Schwangerschaft oder ihrem Kinderwunsch gefragt worden zu sein. Das ist ein alarmierender Wert, der zeigt, wie häufig diese unzulässigen Fragen vorkommen.

Solche Fragen sind nicht nur unzulässig, sondern auch rechtlich riskant. Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) schützt Bewerber vor Diskriminierung aus Gründen wie Geschlecht, Familienstand oder Schwangerschaft ebenso wie Religion, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Zugehörigkeit zu Gewerkschaften und Vereinen. Im Gesetz sind auch  mit wenigen Ausnahmen Fragen zum Gesundheitszustand, zu Vorstrafen und zur privaten finanziellen Situation ausgeschlossen. Daher sollten Personalverantwortliche stets auf Fragen verzichten, die in Zusammenhang mit Familienplanung oder Familienstand stehen. Stattdessen sollte der Fokus auf den Fähigkeiten, Qualifikationen und beruflichen Kompetenzen des Bewerbers liegen.

Alter: Diskriminierung ist verboten

Das Alter ist ein weiterer sensibler Punkt. Fragen nach dem Geburtsdatum oder dem Alter des Bewerbers sind grundsätzlich unzulässig, weil sie eine Diskriminierung aufgrund des Alters ermöglichen können. In einer Studie wurde festgestellt, dass mehr als die Hälfte der Befragten bereits mit solchen Fragen konfrontiert wurde. Das ist problematisch, da das Alter keinen Einfluss auf die fachliche Eignung hat.

Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass das Alter kein Kriterium für die Qualität einer Bewerbung sein darf. Stattdessen sollte die Bewertung ausschließlich auf Qualifikationen, Erfahrungen und Fähigkeiten basieren. Wenn das Alter doch thematisiert wird, besteht die Gefahr, unbewusst Vorurteile zu verstärken oder Diskriminierungen zu fördern. Deshalb gilt: Fragen nach dem Geburtsdatum, dem Jahr des Schulabschlusses oder ähnliches sind im Bewerbungsgespräch tabu.

Herkunft: Ethnische Zugehörigkeit nicht erfragen

Fragen nach Nationalität, Geburtsland oder Muttersprache berühren die ethnische Herkunft und sind deshalb unzulässig, sofern sie für die konkrete Tätigkeit nicht nachweislich relevant sind. Unternehmen sollten sich auf die fachliche Eignung konzentrieren und keine Aspekte der Herkunft in die Beurteilung einfließen lassen.

Herkunftsbezogene Fragen können unbeabsichtigt diskriminierend wirken. Bewerber könnten sich aufgrund solcher Fragen benachteiligt fühlen oder Vorurteile könnten unbewusst die Entscheidung beeinflussen. Es ist rechtlich vorgeschrieben, keine diskriminierenden Fragen zu stellen, um Chancengleichheit zu gewährleisten. Stattdessen sollte die Qualifikation der Bewerber im Vordergrund stehen.

Gesundheit: Privatsphäre schützen

Fragen nach dem Gesundheitszustand, Krankheiten oder Behinderungen sind grundsätzlich unzulässig. Der Grund ist, dass diese Informationen keinen Einfluss auf die fachliche Eignung haben sollen und die Privatsphäre des Bewerbers geschützt werden muss. Ausnahmen gibt es nur in engen Grenzen, zum Beispiel wenn die Stelle spezielle körperliche Anforderungen stellt, die eine Behinderung ausschließen oder bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen notwendig sind.

Bei Unsicherheiten sollte der Arbeitgeber auf eine allgemeine Formulierung setzen, die die Fähigkeit zur Ausübung der Tätigkeit betrifft, ohne konkrete Gesundheitsfragen zu stellen. Das Ziel ist, Diskriminierungen zu vermeiden und den Bewerber nicht in seiner Privatsphäre zu verletzen.

Weltanschauung und persönliche Überzeugungen

Fragen nach Religion, Parteizugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder sexueller Identität gehören in der Regel nicht in ein Bewerbungsgespräch. Diese Aspekte sind private Überzeugungen, die keinen Einfluss auf die berufliche Qualifikation haben. Das Stellen solcher Fragen kann schnell diskriminierend wirken und ist oft rechtlich nicht erlaubt.

Der Fokus sollte auf den fachlichen Qualifikationen, der Motivation und den Kompetenzen des Bewerbers liegen. Persönliche Überzeugungen können im späteren Arbeitsverhältnis relevant werden, etwa bei der Gestaltung der Arbeitszeiten oder bei der Wahl der Arbeitskleidung, aber sie sind kein Thema im Bewerbungsgespräch.

Die Wirkung unbedachter Fragen

Es ist wichtig zu erkennen, dass es nicht immer böse Absicht ist, wenn unzulässige Fragen gestellt werden. Oft fallen solche Fragen beiläufig oder aus Unwissenheit. Dennoch können sie erhebliche negative Wirkungen haben: Sie können den Bewerber in eine unangenehme Lage bringen, das Vertrauen beeinträchtigen und im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen nach sich ziehen.

Unzulässige oder diskriminierende Fragen dürfen von Bewerbern sowohl unbeantwortet bleiben als auch durch eine Notlüge beantwortet werden, was auch in einem künftigen Anstellungsverhältnis ohne rechtliche Konsequenzen (wie z.B. Kündigung aus diesem Grund) bleibt.

Personalverantwortliche sollten sich daher gründlich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen und bewusst auf die Privatsphäre der Bewerber achten. Das bedeutet auch, dass sie bei Unsicherheiten lieber nach den fachlichen Kompetenzen fragen sollten, anstatt persönliche Themen anzusprechen.

Fazit: Respekt und Rechtssicherheit im Fokus

Das Bewerbungsgespräch sollte ein respektvolles und professionelles Gespräch sein, das auf den Fähigkeiten und Qualifikationen des Bewerbers aufbaut. Fragen, die in die Privatsphäre eingreifen, wie solche nach Familienplanung, Alter, Herkunft, Gesundheit oder persönlichen Überzeugungen, sind unangebracht und können diskriminierend wirken. Arbeitgeber und Personalverantwortliche sind gesetzlich verpflichtet, solche Fragen zu vermeiden, um Chancengleichheit zu gewährleisten und rechtliche Risiken zu minimieren.

Wer sich an diese Grundsätze hält, schafft ein faires und vertrauensvolles Bewerbungsverfahren. Es ist im Interesse aller, eine Arbeitswelt zu fördern, in der Vielfalt respektiert wird und jeder unabhängig von persönlichen Merkmalen die Chance auf eine faire Bewertung erhält. Ein bewusster Umgang mit den Fragen im Bewerbungsgespräch ist somit ein wichtiger Bestandteil moderner Personalführung und ein Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft.

Selbstverständlich obliegt es jedem Bewerber, Themen, die das Privatleben betreffen, selbst anzuschneiden. Spätestens bei einer Einstellung wird zumindest Alter und Familienstand ohnedies bekannt. Ebenso bleibt es jedem selbst überlassen, was man als Gesamtheit der eigenen Person sieht und damit gerne kommunizieren möchte. Wenn stolze Eltern z.B. über ihre Kinder erzählen, ist das in der Regel nicht nur sympathisch, sondern gibt auch einen Einblick in den Menschen als Ganzes. Und es bleibt die Hoffnung, dass solche Informationen in Nachhinein vom Personalverantwortlichen als offene Art zu kommunizieren wahrgenommen und nicht nachteilig wegen möglicher Pflegeurlaube ausgelegt wird.

Friedrich Hebbel

Related Posts