Teamforce Human Resources GmbH | 1050 Wien | Margaretenstrasse 72 | +43 (0) 1 8107510 | team@teamforce.at

Gehaltsverhandlungen, Schwangerschaft und Kündigung…

So verhalten Sie sich bei Gehaltsverhandlungen, Schwangerschaft und Kündigung richtig

Sie wollen im Job mehr Geld?
Sie erwarten ein Kind?
Sie stehen kurz vor der Kündigung?

Gerade diese beruflichen Situationen sind nie einfach. Wir haben Tipps zusammengestellt, wie Sie gut vorbereitet sind anstatt in ein Fettnäpfen zu treten.

teamFORCE Portfolio

GEHALTSVERHANDLUNG – WIE MAN ERFOLGREICH ÜBER GELD SPRICHT

Ein Gehaltsgespräch ist nie angenehm. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Umso wichtiger ist es gerade hier richtig vorbereitet zu sein und vernünftig argumentieren zu können.

Die Gehaltsverhandlung – das sollten Sie vermeiden

  • Argumentieren Sie nicht mit den gestiegenen Lebenserhaltungskosten! Schließlich steigen diese ja auch für die Firma.
  • Verweisen Sie nicht auf die Gehälter von Kollegen oder Branchenbekannten. Chefs hassen den Austausch von Gehaltszahlen.
  • Erpressen Sie niemals mit einer Kündigung. Gerade diese Drohung kann schnell nach hinten losgehen und der Chef könnte schnell einmal mit einem „Dann gehen Sie doch, wenn es Ihnen nicht passt“ antworten.
  • Fordern Sie niemals eine Gehaltserhöhung. Sprechen Sie stattdessen sachlich und kompetent darüber.

Die Gehaltsverhandlung – so gehen Sie richtig an die Sache heran

  • Bereiten Sie sich vor. Erstellen Sie vorab eine Art Leistungsmappe von ein bis max. drei Seiten Länge. Spiegeln Sie Ihre Leistungen in den vergangen Jahren wieder und inwieweit Sie sich währenddessen entwickelt haben. So können Sie in heißen Phasen mit fachlicher Kompetenz kontern.
  • Legen Sie vorher einen Termin fest. Am besten im Frühjahr. So kollidieren Sie nicht mit anderen Gehaltsgesprächen die meistens gegen Ende des Jahres stattfinden.
  • Beginnen Sie das Gespräch mit Smalltalk. Bringen Sie sich etwas in „Stimmung“. Kein Chef wird gerne gleich ins kalte Wasser geworfen im ersten Satz mit „Ich will eine Gehaltserhöhung“ überrumpelt werden.
  • Sprechen Sie gezielt Ihre Leistungen an und bringen Sie an, dass Sie gerne Ihrer Leistung entsprechend entlohnt werden würden. Nennen Sie in diesem Zusammenhang auch eine konkrete Vorstellung. Wage Wünsche bringen keinen in solch einem Gespräch weiter!

SCHWANGERSCHAFT – WIE ERKLÄRE ICH DEM CHEF MEIN BABYGLÜCK?

Sie sind schwanger und würden am liebsten jedem – auch den Kollegen im Büro –  von Ihrem Babyglück erzählen. Allerdings sollten Sie gerade bei diesem heiklen Thema Acht geben. Denn oft trägt eine Schwangerschaft nicht nur positive Seiten mich sich – vor allem im Berufsleben.

Schwangerschaft – das sollten Sie vermeiden

  • Seien Sie nicht zu euphorisch und überstürzten Sie nichts. Natürlich würden Sie gerne in die Welt hinausposaunen, dass Sie schwanger sind. Warten Sie jedoch lieber drei Monate ab. Denn gerade in dieser Zeit besteht ein erhöhtes Risiko einer Fehlgeburt.
  • Unterlassen Sie das Mutti Getue. Vermeiden Sie es, am Arbeitsplatz auf einschlägigen Elternseiten zu surfen und erledigen Sie Arzttermine möglichst nicht in der Arbeitszeit. Denn je mehr Sie als „Mutti“ von den Kollegen wahrgenommen werden, desto mehr kann das professionelle Bild Schaden nehmen.

Schwangerschaft – So gehen Sie richtig an die Sache heran

  • Legen Sie einen Termin fest. Auf keinen Fall sollten Sie die freudige Nachricht dem Chef vor dem Kopiergerät oder in der Kantine mitteilen. Bitten Sie lieber um einen Termin bei ihm und besprechen Sie Ihre Situation in Ruhe.
  • Teilen Sie Ihre Pläne mit. Teilen Sie im Gespräch Ihrem Vorgesetzten genau mit, wie Ihre Zukunftspläne aussehen und beziehen Sie auch die Wünsche des Unternehmens ein. Wollen Sie nach der Geburt wieder im Unternehmen arbeiten, können Sie sich eine Home Office Lösung vorstellen. Das wichtigste ist: seien Sie ehrlich und lassen Sie sich zu nichts zwingen.
  • Informieren Sie offiziell die Kollegen. Ist der Chef eingeweiht, so können Sie auch die Kollegen darüber informieren. Wenn Sie dies allerdings nicht wollen, dann müssen Sie dies nicht tun.

KÜNDIGUNG – WIE SPRECHE ICH DAS VERLASSEN DES UNTERNEHMENS AN?

Sie haben endlich Ihren lang ersehnten Traumjob ergattern können und Ihrem nächsten Karriereschritt steht nichts mehr im Wege. Nur allzu gerne würde man im Zuge seiner Kündigung eine „Abrechnung“ mit so manchem Mitarbeiter und Chef machen. Doch Achtung! Beachten Sie bei der Kündigung unbedingt ein paar Regeln!

Kündigung – das sollten Sie vermeiden:

  • Kündigen Sie nicht voreilig. Sie haben noch keine schriftliche Zusage des neuen Arbeitgebers? Dann sollten Sie mit der Kündigung und auch mit der Information an den Arbeitgeber lieber noch etwas warten.
  • Nutzen Sie Ihre Kündigung nicht als Tag der Abrechnung. Natürlich würden Sie Ihrem Chef gerne einmal so richtig die Meinung sagen, doch will man wirklich als undankbarer Arbeitnehmer dastehen? Betonen Sie stattdessen lieber, wofür Sie dankbar sind und welche Chancen die neue Aufgabe mit sich bringt.

Kündigung – so gehen Sie richtig an die Sache heran:

  • Informieren Sie Ihren Vorgesetzten von Ihrem beruflichen Wandel und reichen Sie die Kündigung rechtzeitig ein. Sie haben die schriftliche Zusage erhalten und auch schon den nächsten Dienstvertrag vor Ihnen liegen? Dann informieren Sie Ihren Vorgesetzten. Je früher derjenige oder diejenige von Ihrem Jobwechsel weiß, desto schneller kann ein Ersatz für Sie organisiert werden. Vielleicht können Sie dann auch noch vorab die Einschulung übernehmen.
  • Planen Sie Ihren Weggang. Klären Sie mit Ihrem Vorgesetzten, wann und in welcher Form Ihr Weggang intern und extern kommuniziert werden soll. Sollte noch kein Ersatz für Sie gefunden sein, so schulen Sie den oder die KollegIn sorgfältig ein, damit im Nachhinein keine Missverständnisse entstehen können.
  • Besprechen Sie Ihren Urlaubsanspruch. Sie haben noch einige Tage Urlaub übrig? Dann besprechen Sie unbedingt mit Ihrem Vorgesetzten, ob Sie diesen konsumieren sollen, oder ob Ihnen dieser ausbezahlt wird. Wenn Sie die Wahl haben, so sollten Sie den Urlaubsanspruch konsumieren. Ein paar Tage Abstand von Ihrem alten Job können nie schaden.

Related Posts